Die Wasserversorgung Zell wird unter dem Namen "Wasserversorgungsgenossenschaft Zell"  gemäss Art. 828 ff OR geführt. Sie bezweckt den Bau und Betrieb der Wasserversorgung in der Gemeinde Zell LU nach Massgabe der kantonalen Wasserversorgungsgesetze, insbesondere

  • die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser
  • die Unterstützung des Feuer-Löschwesens der Einwohnergemeinde Zell 
  • die Abgabe von Wasser für anderweitigen Gebrauch

Mitglieder der Genossenschaft können natürliche oder juristische Personen sein. Die Mitgliedschaft ist mit einem Grundstück verknüpft und wird im Grundbuch eingetragen.

 

Allgemeines

Im Kanton Luzern ist die Versorgung mit Wasser im Wassernutzungs- und Wasserversorgungsgesetz (SRL 770) geregelt. Die Gemeinden stellen die Wasserversorgung für ihr Gebiet sicher und treffen Massnahmen in Notsituationen. Sie planen und betreiben die Wasserversorgung selber (§ 35) oder übertragen diese Aufgabe einem oder mehreren Versorgungsträgern (§ 35 Abs. 3). Allerdings verbleibt die Aufsicht über die Wasserversorgungen beim Gemeinderat (§ 40 Abs. 4).