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Erstellen Sie Ihr Gesuch direkt auf der Website oder laden Sie es als PDF herunter und lassen Sie es uns in digitaler Form oder per Post zukommen.
Diese Anmeldung ist zu erheben, wenn bereits ein Wasseranschluss besteht.
Weitere Hinweise
Die Anschlussgebühr wird auf Basis der wertvermehrenden Investitionen gemäss GVL erhoben. Die WVZ ist berechtigt, nach Baubeginn eine Akontozahlung in Rechnung zu stellen.
Hinweis gelesen*
Mit dieser Anmeldung wird um Anschluss an die Wasserversorgung Zell und um die zukünftige Versorgung mit Trinkwasser ersucht, gestützt auf dem Reglement und der Tarifordnung.
Vor der Anschlussbewilligung darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden. Die Bewilligung wird erteilt, sobald die die Baubewilligung der Gemeinde vorliegt. Bei Baubeginn wird eine Akontozahlung aufgrund der geschätzten Baukosten (ohne Land) in Rechnung gestellt. Die Schlussabrechnung erfolgt nach Vorliegen der definitiven Gebäudeversicherungs-Summe.
Hinweis gelesen